Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum
Straßenverkehr
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Aktueller Rechtsstand: 8. April 2011
Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung
vom 4. April 2011 (BGBl. Teil I Seite 549),
ausgegeben zu Bonn am 7. April 2011, in Kraft am Tag nach der Verkündung.
Redaktionelle Vorbemerkung
Am 1. März 2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erstmals in Kraft
getreten. Konsequenz ist, dass alle zulassungstechnischen Paragrafen und Anlagen (z.B. die
§§ 24-28, der Teil IIa und die Anlagen I -VII) aus der StVZO gestrichen und mit
entsprechenden Änderungen in die FZV überführt wurden.
Mit der FZV werden nicht lediglich Teile aus der StVZO herausgenommen, sondern sie ist nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) von 1998 bereits der zweite Schritt zur schrittweisen Auflösung der StVZO. Inzwischen ist auch die EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) für erstmals in Verkehr kommende Fahrzeuge in Kraft getreten (29.4.2009). Geplant ist außerdem eine Fahrzeug-Betriebsverordnung (FBV). Mit Einführung dieser letzten der neuen Verordnungen wird die StVZO nur noch für Altfahrzeuge Geltung haben.
Wir bringen hier den vollständigen Paragrafenteil der FZV (§§ 1-50) mit den Anlagen
4 bis 12. Eine tabellarische Übersicht der aus der
StVZO herausgenommenen und und die FZV überführten Bestimmungen finden Sie am Ende des
Inhaltsverzeichnisses.
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Wortlaut der Texte wurde sorgfältig überprüft, eine Gewähr kann jedoch nicht
übernommen werden. Verbindlich bei Verordnungstexten ist immer die amtliche Druckfassung.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV)
Inhaltsübersicht |
§§ |
|
|
| Anwendungsbereich | 1 |
| Begriffsbestimmungen | 2 |
| Notwendigkeit einer Zulassung | 3 |
| Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge | 4 |
| Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen | 5 |
|
|
| Antrag auf Zulassung | 6 |
| Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat | 7 |
| Zuteilung von Kennzeichen | 8 |
| Besondere Kennzeichen | 9 |
| Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen | 10 |
| Zulassungsbescheinigung Teil I | 11 |
| Zulassungsbescheinigung Teil II | 12 |
| Mitteilungspflichten bei Änderungen | 13 |
| Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung | 14 |
| Verwertungsnachweis | 15 |
|
|
| Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten | 16 |
| Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer | 17 |
| Fahrten im internationalen Straßenverkehr | 18 |
| Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland | 19 |
|
|
| Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland | 20 |
| Kennzeichen und Unterscheidungszeichen | 21 |
| Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge | 22 |
|
|
| Versicherungsnachweis | 23 |
| Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde | 24 |
| Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz | 25 |
| Versicherungskennzeichen | 26 |
| Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens | 27 |
| Rote Versicherungskennzeichen | 28 |
| Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses | 29 |
|
|
| Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister | 30 |
| Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister | 31 |
| Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern | 32 |
| Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt | 33 |
| Übermittlung von Daten an andere Zulassungsbehörden | 34 |
| Übermittlung von Daten an die Versicherer | 35 |
| Mitteilungen an die Finanzbehörden | 36 |
| Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes | 37 |
| Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden | 38 |
| Abruf im automatisierten Verfahren | 39 |
| Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch | 40 |
| Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren | 41 |
| Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen | 42 |
| Übermittlungssperren | 43 |
| Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister | 44 |
| Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister | 45 |
|
|
| Zuständigkeiten | 46 |
| Ausnahmen | 47 |
| Ordnungswidrigkeiten | 48 |
| Verweis auf technische Regelwerke | 49 |
| Übergangsbestimmungen | 50 |
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| Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke | 1 |
| Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen | 2 |
| Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundespolizei, der Bundes-, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen | 3 |
| Ausgestaltung der Kennzeichen | 4 |
| Zulassungsbescheinigung Teil I | 5 |
| Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr | 6 |
| Zulassungsbescheinigung Teil II | 7 |
| Verwertungsnachweis | 8 |
| Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen | 9 |
| Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen | 10 |
| Bescheinigungen zum Versicherungsschutz | 11 |
| Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge | 12 |
Gegenüberstellung StVZO - FZV
StVZO |
FZV |
| § 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung (teilweise Aufhebung) | § 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen |
| § 18 Zulassungspflichtigkeit | § 3 Notwendigkeit einer Zulassung § 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge |
| § 23 Zuteilung der amtlichen Kennzeichen | § 6 Antrag auf Zulassung § 7 Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat § 8 Zuteilung von Kennzeichen § 9 Besondere Kennzeichen |
| § 24 Ausfertigung des Fahrzeugscheins | § 11 Zulassungsbescheinigung Teil I |
| § 25 Behandlung der Fahrzeugbriefe bei den Zulassungsstellen | § 12 Zulassungsbescheinigung Teil II |
| § 27 Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern; Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung | § 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen § 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung |
| § 27a Verwertungsnachweis | § 15 Verwertungsnachweis |
| § 28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten | § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten |
| § 29a Versicherungsnachweis § 29b Versicherungsnachweis bei Inbetriebnahme nach vorübergehender Stilllegung |
§ 23 Versicherungsnachweis § 24 Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde |
| § 29c Anzeigepflicht des Versicherers § 29d Maßnahmen beim Fehlen des Versicherungsschutzes |
§ 25 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz |
| § 29e Versicherungskennzeichen | § 26 Versicherungskennzeichen |
| § 29g Rote Versicherungskennzeichen | § 28 Rote Versicherungskennzeichen |
| § 29h Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses | § 29 Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses |
| § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen | § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen |
| § 60a Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens | § 27 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens |
| Anlage I Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke | Anlage 1 Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke |
| Anlage II Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungs- Nummern der Kennzeichen | Anlage 2 Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungs- Nummern der Kennzeichen |
| Anlage IV I. Unterscheidungszeichen der
Fahrzeuge der Bundes und Landesorgane, der Bundespolizei, der Bundes- Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des
Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen II. Sonderkennzeichen |
Anlage 3 Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes und Landesorgane, der Bundespolizei, der Wasser u. Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen |
| Anlage V Muster und Maße der Kennzeichen Anlage Va Muster und Maße der Euro-Kennzeichen Anlage Vb Muster und Maße der Saison-Kennzeichen Anlage Vd Muster und Maße der Kurzzeitkennzeichen |
Anlage 4 Ausgestaltung der Kennzeichen |
| Anlage VI Versicherungskennzeichen der Kleinkrafträder, für Fahrräder mit Hilfsmotor und für motorisierte Krankenfahrstühle | Anlage 12 Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
| Anlage VII Amtliche Kennzeichen für Kleinkrafträder, für Fahrräder mit Hilfsmotor und für motorisierte Krankenfahrstühle | Anlage 4 Ausgestaltung der Kennzeichen |



