| Lenk- und Ruhezeiten/Digitales Kontrollgerät mit Arbeitszeitgesetz und Fahrpersonalverordnung |
Mit der Einführung des digitalen Kontrollgeräts wurden auch die Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer geändert. Neu ist: Wer ein Fahrzeug zur gewerblichen Güterbeförderung über 2,8 t Gesamtgewicht lenkt, muss lückenlose Nachweise über die Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage mitführen.
| Auch müssen Fahrer solcher
Fahrzeuge ein eingebautes Kontrollgerät benutzen Nichtbenutzung kostet den Fahrer 250,
den Halter 750 Euro Bußgeld. Seit dem 1. Mai 2006 müssen neu zugelassene Fahrzeuge ab einer zHM von 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen - der Fahrer mitgerechnet - mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein. Fehlt das Gerät, werden 1500 Euro Bußgeld fällig. |
![]() |
Strafanzeige wird erstattet, wenn das Kontrollgerät so beeinflusst wird, dass verfälschte Aufzeichnungen gemacht, verfälschte Aufzeichnungen bewusst verwendet oder Aufzeichnungen nachträglich verfälscht werden und falsche Eintragungen erfolgen. Das Strafgesetzbuch droht in solchen Fällen Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe an. Inzwischen hat man auch die Bußgelder für Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten erhöht: Wer mehr als 2 Stunden länger als erlaubt am Steuer sitzt, ist mit 60 Euro pro angefangene halbe Stunde dabei, und auch der Unternehmer bzw. dessen Verantwortliche sind hier mit im Boot: 180 Euro Bußgeld fallen an.
Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie Manipulationen am digitalen Tachographen haben in der Krise massiv zugenommen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) machte indessen deutlich, dass es sich hier nicht um Kavaliersdelikte handelt: Fälschungen von technischen Aufzeichnungen wandern umgehend zum Staatsanwalt.
Zielgruppe
Transportunternehmer, Speditionen, Verladepersonal,
Fahrzeugführer, Disponenten, Vertreter aus Genehmigungsbehörden
Aus dem Inhalt:
- Sozialvorschriften (EG VO 3821/85; 561/2006)
- FahrpersonalVO
- Transportablauf - Beladung, Transport, Kontrolle, Sanktionen
- Unternehmer-/Fahrer-Info
- Einführung digitales Kontrollgerät
- Tagesausdrucke (Kassenzettel): Erläuterung und Handhabung
- Diskussion, Fragen usw.
Termine 2012:
| 14.06.2012 58093 Hagen* |
*) Für alle mit * gekennzeichneten Seminare gilt die Anerkennung im Rahmen der Weiterbildung für Berufskraftfahrer gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG). Inhouse-Schulungen auf Anfrage.
Teilnahmegebühren: EUR 254,00 zzgl. MwSt.
Schulungszeiten: 9:00 bis ca. 16:00 Uhr. Abweichungen werden gesondert
bekannt gegeben.Im Preis enthalten sind die Info-Broschüre "Lenk- und Ruhezeiten im
Straßenverkehr", Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke und
Teilnahmebescheinigung.
| Rechtzeitig anmelden (3 Monate vor Termin): Frühbucherrabatt 10%! Ab 3 gemeldeten Teilnehmern gewähren wir einen Nachlass von 15%. Rabatte können nicht miteinander kombiniert werden. |



