Befähigte Person zur Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln
gem. VDI 2700 Blatt 3.1 + DIN EN 12195

Zurrmittel sind vor der Benutzung durch den Anwender auf augenfällige Mängel zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind die Zurrmittel der weiteren Benutzung zu entziehen.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Wiederholungsprüfungen der Arbeits-/Zurrmittel festzustellen. Bei diesen Prüfungen handelt es sich um die jährlichen Sicht- und Funktionskontrollen der Zurrmittel durch einen Sachkundigen ("Befähigte Person"). Dabei sollen sicherheitstechnische Mängel erkannt und abgestellt werden. Die Prüfungen sind zu dokumentieren.

In unserem eintägigen Lehrgang erwerben Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen, Rundschlingen und deren Zubehör zu beurteilen. Auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Verantwortung der "Befähigten Person" werden umfassend dargestellt.

Zielgruppe:
Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Meister und Techniker, die als „Befähigte Person“ Prüfungen an Zurrmitteln vornehmen sollen.  

Aus dem Inhalt:

1. Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung, Prüfung der Arbeitsmittel
- Konkretisierung der befähigten Person gem. TRBS 1203
- BGV A1, jährliche Unterweisung
- VDI 2700 Blatt 3.1, Bedienungsanleitung der Zurrmittel
- DIN EN 12195
   - Berechnung von Sicherungskräften
   - Zurrgurte aus Chemiefasern
   - Zurrketten und Zurrdrahtseile

2. Durchführung der Prüfung
- Verantwortung und Haftung bei der Prüfung
- Arbeitsschutz während der Prüfung
- Schäden und deren Beurteilung nach Mustern/Vorlagen
- Verschleiß und Ablegereife von Zurrmitteln
- Erfassung, Dokumentation und Archivierung von Prüfungs-
  ergebnissen.

Termine 2012:

24.05. in 30451 Hannover

 

Teilnahmegebühren/Leistungen: EUR 269,00 zzgl. MwSt.
Seminardauer: 9:00 bis ca. 16:00 Uhr. Im Preis enthalten sind seminarbegleitende Unterlagen, komplette Bewirtung und ein Schulungszertifikat für die "Befähigte Person (Sachkundige/r)".

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